Die Geldwäscherei-Affäre um den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger nimmt allmählich bizarre Züge an. Am vergangenen Freitag rechtfertigte der Eidgenössische Untersuchungsrichter Ernst Roduner das forsche Vorgehen in diesem Fall. Er reagierte damit auf einen Bericht der Weltwoche, wonach die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren aufgrund einer dürftigen Beweislage geführt und einen verdeckten Ermittler auf Holenweger angesetzt hatte, um sich Belastungsmaterial zu beschaffen (Weltwoche Nr. 26.05). Die Bundesanwaltschaft, schreibt Roduner in einem Communiqué, habe ihr Verfahren wegen «begründeten Verdachts der qualifizierten Geldwäscherei» eröffnet.
In seiner Mitteilung betont ...