Jana Andov* reist 2006 in die Schweiz ein, Âzusammen mit ihrem Bruder. Sie stellen hier Asylgesuche. Diese werden abgelehnt, denn ihr Heimatland Mazedonien auf dem Balkan gilt keinesfalls als Unrechtsstaat. Trotzdem entscheiden die Bundesbehörden, dass die Âbeiden in der Schweiz bleiben können, als Âvorläufig Aufgenommene. Ihre Rückreise gilt also als unzulässig, unzumutbar oder unÂmöglich. Warum, weiss in der AgglomerationsÂgemeinde P., wo die beiden Mazedonier wohnen, niemand. Aussergewöhnlich ist das nicht. Bundesbern begründet die Vergabe einer vorläufigen Aufnahme oft kaum bis gar nicht.
Jana Andov und ihr Bruder arbeiten nicht und leben seit ihrer Ankunft auf Kosten des S ...