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Eine Mazedonierin bleibt trotz abgelehntem Asylgesuch in der Schweiz. Wegen ihres Verhaltens sind ­teure Therapien und Familienbegleitungen nötig. Die Wohngemeinde der Frau aus dem Balkan muss ­bezahlen und bezahlen – obwohl niemand weiss, warum sie nicht zurückkehren kann.
Jana Andov* reist 2006 in die Schweiz ein, ­zusammen mit ihrem Bruder. Sie stellen hier Asylgesuche. Diese werden abgelehnt, denn ihr Heimatland Mazedonien auf dem Balkan gilt keinesfalls als Unrechtsstaat. Trotzdem entscheiden die Bundesbehörden, dass die ­beiden in der Schweiz bleiben können, als ­vorläufig Aufgenommene. Ihre Rückreise gilt also als unzulässig, unzumutbar oder un­möglich. Warum, weiss in der Agglomerations­gemeinde P., wo die beiden Mazedonier wohnen, niemand. Aussergewöhnlich ist das nicht. Bundesbern begründet die Vergabe einer vorläufigen Aufnahme oft kaum bis gar nicht. Jana Andov und ihr Bruder arbeiten nicht und leben seit ihrer Ankunft auf Kosten des S ...
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