Im Februar 1994 stimmte das Schweizervolk mit 67 Prozent Ja der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu. Die Fuhrhalter sollten ungedeckte Kosten abgelten, die der Gesellschaft wegen des Lastwagenverkehrs entstehen – gemeint waren etwa die finanziellen Folgen von UnÂfällen und Gesundheitsschäden wegen Luftverschmutzung und Lärm. Zum Ertrag dieser Abgabe stand im Verfassungsartikel: «Er ist zur Deckung von Kosten zu verwenden, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr stehen.» Gleichzeitig nahm das Volk auch die ÂAlpeninitiative an. Sie verlangte, dass der alpenÂquerende Transitverkehr auf der Schiene statt auf der Strasse transportiert wird.
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