Am 14. Juni 2015 werden wir über eine ÂVerfassungsänderung abstimmen, deren Hauptzweck es ist, die PräimplantationsdiaÂgnostik (PID) durch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz einzuführen. Das heisst: die ÂSelektion von Embryonen mit Gendefekten oder abweichenden Chromosomenzahlen bei Paaren, welche von künstlicher Befruchtung Gebrauch machen. Die Befürworter der Verfassungsänderung werben mit dem Motto «Ja zur Fortpflanzungsmedizin» und führen angebliche medizinische Vorteile ins Feld. Dies ist eine klare Verdrehung der Fakten.
1 — Der Zürcher Reproduktionsmediziner Bruno Imthurn bezeichnet die PID als «EffiÂzienzsteigerung bei Unfruchtbarkeit» (NZZ, 6. Mai 20 ...