Das Ergebnis war eindeutig: 64,7 Prozent der Stimmbürger stimmten im November 2018 für die Observierung von mutmasslichen Versicherungsbetrügern. Das war zwar in der Vergangenheit bei der IV und der Unfallversicherung gang und gäbe – bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2016 die fehlende gesetzliche Grundlage kritisierte. Bundesrat und Parlament mussten in der Folge ein spezielles Gesetz dafür ausarbeiten.
Das ist nun geschehen und vom Stimmvolk abgesegnet, aber nun kann der Bundesrat die Sozialdetektive trotzdem nicht wie geplant und versprochen auf den 1. September 2019 von der Kette lassen, weil sich das Bundesgericht bei der B ...