Verfassungsgerichtsbarkeit ist heikel. Natürlich steht die Politik nicht über dem Recht. Aber zugleich schafft sie es. Und natürlich kontrolliert die Justiz die Exekutive und die Legislative. Aber im demokratisch legitimierten Staat gibt es da auch noch das Volk als letzte Quelle des Rechts und im Bundesstaat die ebenfalls demokratisch legitimierten Kantone. Und im Unterschied etwa zu Deutschland, wo nach der Nazi-Erfahrung dem Verfassungsgericht eine Rolle zugewiesen wurde, die es zur Einmischung in die Politik geradezu einlädt, hat der schweizerische Verfassungsgesetzgeber eine solche Funktion der Justiz bewusst beschränkt. Das Bundesgericht selber hat – wie auch der amerikanische O ...