Es war der Abstimmungskampf des Jahres. Bevor das Schweizer Stimmvolk am vergangenen 8. Februar über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abstimmte, versuchten die Befürworter der Vorlage, jegliche Zweifel an den Auswirkungen der Verträge mit «Fakten» zu zerstreuen – obwohl sich erst jetzt allmählich zeigt, ob das Regelwerk der Realität auch standhält.
Das repetitive Argument der Befürworter, wonach nur in die Schweiz kommen könne, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt, erweist sich bei näherem Hinsehen als Legende. Die kantonalen Ämter für Arbeit und Wirtschaft dürfen die Arbeitsverträge, die sie von den Wohngemeinden der Zuwanderer erhalten, g ...