Am Anfang war eine Annonce in der NZZ: «Welch liebe, hübsche Schweizerin (unter 62 Jahren, mind. 1,68 gross) möchte mein schönes, momentan vereinsamtes Leben (schöne Wohnung an der ‹Goldküste›, herrliche Eigentumswohnung in St. Moritz) als meine Freundin mit mir teilen? Bin 81-jähriger, viel jünger und gut aussehender (1,80, schlank, CH), kerngesunder und vermögender Witwer.» Marianne zögerte nicht lange. Sie war eben vierzig Jahre alt geworden und stand vor einem Scherbenhaufen. Die Behörden hatten ihr Bordell am Zürichberg und sie vor den Richter gezerrt wegen Kuppelei, kurz bevor der Tatbestand abgeschafft wurde.
Das war im Herbst 1991. Vorweg musste sich Marianne gegen ...