Darf man ein getragenes Kleid ersteigern, um dies seiner Frau zu schenken? Rolf Meier, Rieden
Das darf man nicht nur, es kann sogar eine glänzende Geschenkidee sein. Vorausgesetzt, Sie kennen den Geschmack Ihrer Frau sehr genau und haben ein Rückgaberecht, falls das Kleid, das Sie ersteigert haben, in Wirklichkeit nicht so tadellos ist wie auf den Fotos im Internet. Ein Kleid mit leicht verblassten Rändern oder aufgerautem Kragen ist ein trauriges ÂGeschenk. Das macht auch der feudalste DesigÂnername im Futter nicht wett. Falls Sie unsicher sind: Vintage-Handtaschen sind als Geschenke deutlich unheikler. Denen werden winzige Mängel verziehen, wenn es ein Lieblings-Label Ihrer Frau ...