Darf man als Eigentümerin einer Parterrewohnung in einem Mehrfamilienhaus die Bewohner in den oberen Stockwerken bitten, ihre Bettdecken, Teppiche, Tücher et cetera nicht vom Fenster oder Balkon auszuschütteln? Das Ausgeschüttete fällt auf meine Fenstersimse, Steinplatten oder in den Garten. Jutta Neundorf, Düdingen
Rechtlich gibt es wohl keinen Anspruch auf staubfreies Wohnen. Die im vorliegenden Fall erzeugten Immissionen werden kaum als übermässig gelten, zumal es eine Erfahrungstatsache ist, dass auch vom Wind verwehte Sachen (Äste, Laub, Blüten, Staub) auf einen Balkon fallen. Das Ausschütteln auf dem Balkon kann allenfalls – je nach Zeitpunkt und Ausmass der Staubbeei ...