Darf man bei roter Ampel über die Strasse Âgehen, wenn Kinder zugegen sind – oder ist das moralisch verwerflich?
Martin Schumacher, München
In der Schweiz wurden schon Rotlichtsünder, die zu Fuss unterwegs waren, von der Polizei gebüsst. Auch in Deutschland, wo Sie leben, können fünf Euro Verwarngeld verhängt werden. Streng genommen, ist der Fall klar: Man darf nicht. Nur wird man in der Regel nicht gebüsst, und wenn, würde das bisschen MünzÂgeld nicht schmerzen, drum also doch zu Ihrer kindbezogenen Ethikfrage. Ist man mit einem Säugling konfrontiert, darf man gehen – die haben weder von Ampeln noch von schlechten Vorbildern eine Ahnung. Aber alles, was steht und geht, ver ...