Darf ich meine schwarze Katze «Neger» nennen? Regina Gut, Maladers
Weil das Gesetz (Art. 261 bis StGB) zumindest im Moment noch lediglich Personen, jedoch keine Tiere vor ungehörig rassistischen Bezeichnungen schützt, kann an dieser Stelle offenbleiben, ob der Begriff «Neger» überhaupt strafbar ist (es gibt dazu keine eindeutige Gerichtspraxis). Ja, Sie dürfen. Aber wäre es auch geschmackvoll? Ich meine: «Negerli» wäre passender für ein Büsi. Alex Baur
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