Darf eigentlich eine Muslimin das Kopftuch ablegen, wenn sie sich den Kopf kahlrasiert? Anne Seiterle, Schaffhausen
Bei der islamischen Bedeckung der Frau wird im hiesigen Kontext nahezu immer vom «Kopftuch» gesprochen, was irreführend ist, da der arabische Fachbegriff aus dem Koran, «Dschilbab», eher Überwurf bedeutet. Dabei geht es um den ganzen Körper. Die Bedeckung gilt den weiblichen Reizen, den Konturen, also auch dem Brust- und Hüftbereich und nicht nur den Haaren. Eine Kahlrasur, die übrigens ohne notwendigen Grund nicht zulässig ist, hätte hinsichtlich der Bedeckungspflicht Âkeine aufhebende Wirkung. Nicolas Blancho, Präsident des Islamischen Zentralrates Schweiz
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