Am Abfuhrtag stehen die Grüntonnen artig am Strassenrand und warten auf ihre Entleerung. Darf man das Grünzeug, das im eigenen Behälter keinen Platz mehr hat, in Nachbars halbvolle Tonne werfen? Brigitte Sasso, Seuzach
Ja, solange das Grünzeug wirklich in die Grünsammlung darf. Denn Seuzach schreibt in seinem Abfallkalender: «Widerrechtliche, unsachgemässe Abfallentsorgung wird geahndet.» Dazu hat Seuzach auch ein informatives Abfall-Abc ins Internet gestellt. Demnach Âdürfen Balkonpflanzen, Eierschalen, Kaffeesatz, Kleintiermist (nur von Pflanzenfressern), nicht aber Kleintierstreu, Kadaver und die Kleintiere selber in die Grünabfuhr. Für LetzÂtere bietet Seuzach im Werkhof ein ...