Darf man als Servicefachangestellte bei einer Rechnung von Fr. 597.50 das Trinkgeld von Fr. 2.50 demonstrativ liegenlassen oder sogar zurückweisen? Nathalie Becker, Zürich
Wie in jeder Branche gilt selbstverständlich auch in der Gastronomie: Der Kunde ist König. Denn schliesslich möchte man, dass der Gast sich wohl fühlt, mit Freude auf seinen Restaurantbesuch zurückblickt und gerne wiederkommt, um sich von uns verwöhnen zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Trinkgeld eine freiwillige zusätzliche Leistung des Gastes ist und somit die Höhe des Trinkgelds in seinem ÂErmessen liegt. Der Gast entscheidet auf Grundlage seiner persönlichen Sicht und seiner Möglichkeiten, ob und wie vi ...