Darf man bei einem ausgeliehenen Buch als Lesezeichen die Ecke umfalzen?Peter Wepf, Dübendorf
Bucheckenumfalzer sind Verbrecher. Schlimm genug, dass sie die eigenen Bände in dieser Weise malträtieren. Doch den Lieblingskrimi eines Freunds um die Ecken zu bringen, bloss weil Sie gerade kein Fetzchen Papier zur Hand haben, das Sie zwischen die Seiten schieben könnten, das ist schlicht und ergreifend ein Vergehen an fremdem Eigentum. Wenn Sie ein ausgeliehenes Hemd mit Rotwein beckleckern, dann tun Sie dies nicht mit Absicht, und trotzdem ist es Ihnen ziemlich peinlich. Warum sollten für ausgeliehene Bücher andere Regeln gelten? Weil Bücher aus der Bibliothek immer so aussehen, als seien ...