Darf man im Restaurant das Nachschenken des Weins selber vornehmen, weil einem die Nachschenkkadenz des Servicepersonals zu hoch ist? Hans Gämperle, Zürich
Grundsätzlich gehört in einem gehobenen Lokal das Einschenken zur Pflicht des Servicepersonals. Sitzend einzuschenken, ist zudem nicht ohne Tücke, deshalb empfiehlt es sich, dem Personal dezidiert mitzuteilen, die Einschenkkadenz für Kampftrinker herunterzuschrauben. Während des Essens sollte nur in Ausnahmefällen eingeschenkt werden. Üblich ist teilweise auch die Direktive an den Sommelier, erst nachzuschenken, wenn das Glas leer ist. Tatsächlich haben jedoch im Zuge des zurückhaltenderen Konsums der Gäste einige Wirte ihren ...