Darf man mitten in der Stadt fremde Leute anschauen, nachdem der Datenschützer «Google Street View» verboten hat? Rolf Hasler, Luzern
Ihre Frage ist durchsichtig: Sie wollen den Datenschutz ins Lächerliche ziehen. Doch der Datenschützer ist nicht dumm. Er wird Ihnen antworten: «Das Betrachten fremder Menschen ist ein zulässiger Eingriff in die Privatsphäre, weil Sie das Bild in Ihrem Hirn nicht speichern können.» Wenn Sie nun entgegnen, Sie verfügten über ein fotografisches Gedächtnis, wird er sagen: «Das ist ganz heikel; wenn Sie im öffentlichen Dienst oder gar bei der Polizei arbeiten, sollten Sie gemäss den Richtlinien des Datenschutzes unverzüglich in den Innendienst ve ...