Darf man mit dem Velo eigentlich schneller fahren als die angegebene Höchstgeschwindigkeit?
Christine Kämpfer, Burgdorf
Art. 32 Abs. 2 SVG beschränkt die Geschwindigkeit für «Motorfahrzeuge». Diese Bestimmung stellt aber den Velofahrern keinen Freibrief für Geschwindigkeitsexzesse aus. Vielmehr enthält der erste Absatz von Art. 32 SVG eine allgemeine, sich an «alle Fahrzeuge» richtende Regel, die Geschwindigkeit den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Nötigenfalls muss der Velofahrer langsam fahren oder gar anhalten und darf den Verkehr nicht stören. Verstösst er gegen diese Anordnungen, kann er wie der Autom ...