Darf man als Schweizer Fernsehen, mit Konzessionsgebühren, als RAV für arbeitslose Trainer fungieren? Ruedi Lichtensteiger, Buchs
Ihre Frage irritiert. Es ist doch unstrittig, dass Bildschirmauftritte unter den juristischen Begriff Lohnarbeit fallen. So auch, wenn die Leutschenbacher Schickeria sich während der Sommerferien auf Abenteuerurlaub begibt, rund ums Mittelmeer oder quer durch die USA, mit einem modischen Spritfresser unter dem Hintern. Die selbstgebastelten Stars sollen doch auch Ihren unstillbaren Durst nach Nähe zur Cervelat-Rugeli-Prominenz und zu deren kindlichem Staunen über die fremde Welt befriedigen. Auch Reisebüroangestellte bekommen an den Feriendestinationen einen ...