Professor Peter V. Kunz verweist im Interview mit Beat Gygi in der Weltwoche vom 20.4.2017 auf das formale Aktienrecht. Dabei unterschlägt er, dass das Aktienrecht auch Gestaltungsfreiheit zulässt, die über die zwingenden Gesetzesnormen hinausgeht. Im Falle der Sika haben der damalige Mehrheitsaktionär Romuald Burkard und der damalige Verwaltungsratspräsident Kurt ÂFurgler diese Gestaltungsfreiheit genutzt und ein mehrdimensionales Konstrukt von checks and balances geschaffen und von der GV genehmigen lassen.Dabei ging es ihnen darum, die Bewegungsfreiheit von Investoren, Verwaltungsräten und Erben gleichermassen zu beschränken. Dazu gehören Aktienstruktur, Opting-out-Klau ...