«Man müsste Verbesserungen beim Übergang vom Jugendstrafrecht zum Strafrecht für Erwachsene machen.» Margret Aeschlimann
Zum Ersttäter zurückgestuft
Nr. 11 – «Risikofaktor Gerichtspsychiatrie»; Alex Baur und Peter Holenstein über die Verantwortung der Psychiatrie
Es scheint mir doch sehr plakativ, der Gerichtspsychiatrie und damit der Begutachtung von Straftätern allgemein ein Versagen vorzuwerfen, werden die Gutachten doch wenn immer möglich von ausgewiesenen forensischen Gutachtern gemacht. Das können Fachleute aus der Psychiatrie, aber auch aus der Rechtspsychologie sein. Nicht nachvollziehbar ist für mich, dass Daniel H. eine sadistische Sexattacke plante. Das Gutachte ...