Erfreulich: Der Nationalrat versenkte dieser Tage den Vorstoss, die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz auszubauen. Das ist kein Rückfall in die Barbarei, sondern eine vernünftige Massnahme. In der Schweiz ist der Souverän das Volk und dieses damit der Gesetzgeber. Unsere Verfassung ist ein von Menschen in demokratischen Verfahren gestaltetes Dokument, das jederzeit abänderbar ist und den Erfordernissen der Zeit angepasst werden kann. Die Vorstellung, dass wir einen Wächterrat aus Richtern brauchen, die über die Rechtmässigkeit demokratischer Entscheide befinden, verstösst letztlich gegen die Idee, auf der die Schweiz errichtet wurde: Die Eidgenossenschaft ist eine frühneu ...