Würde man die Anklageschrift von Staatsanwalt Manfred Hausherr an ihrem Umfang messen, müsste man von einem schweren Fall ausgehen. Insgesamt dreissig Verfehlungen, die ein ehemaliger Zürcher Sittenpolizist (Fachgruppe Milieu/Sexualdelikte) begangen haben soll, sind auf 73 Seiten beschrieben. Noch schwerer wöge allerdings die Einstellungsverfügung betreffend sechzig vermeintliche Delikte, deren der Mann zu Unrecht verdächtigt wurde. Dieses Dokument umfasst sage und schreibe 91 Seiten.
Leupis Vermächtnis
...