Im alten Rom wurde ein bankrotter Geschäftsmann, je nach Wunsch des Gläubigers, versklavt oder gevierteilt. Im Venedig des 16. Jahrhunderts, einer Blütezeit des Frühkapitalismus, musste ein insolventer Schuldner seinen nackten Hintern öffentlich dreimal gegen einen «Schandstein» schlagen und vor der Menge «Ich erkläre Bankrott» rufen. Im spätmittelalterlichen England wanderte, wer seine Geldgeber nicht bezahlen konnte, entweder ins Gefängnis oder an den Pranger. Manchmal wurde ihm auch ein Ohr abgeschnitten.
Die Zeiten für Unternehmer haben sich, den Klagen zum Trotz, über die Jahre etwas gebessert. Heute muss ein Schweizer, der rechtschaffen Bankrott geht, nicht um Ruf und Leb ...