Für ein lesefreudiges Kind war das elterliche Lichterlöschen eine erste Erfahrung mit einer obrigkeitlichen Regulierung. Sie erfolgte jedoch im privaten Rahmen und im Interesse eines noch nicht eigenverantwortlichen Kindes. Später dann wurde man mit der Polizeistunde im Wirtshaus belästigt, wobei man diese immerhin im Einvernehmen mit dem Wirt oder unter Inkaufnahme einer bescheidenen Busse hinausschieben konnte.
Relativ unverrückbar ist hingegen die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten, weil es gesetzliche Vorschriften gibt. Weshalb eigentlich? Wer propagiert restriktive Öffnungszeiten für Läden? Es sind dies vorab religiöse Kreise, die den heiligen Sonntag und andere Feie ...