Dieser Tage hat eine grosse deutsche Hochschule, die Technische Universität Berlin, ihren Gebetsraum für Muslime geschlossen. Es gebe, so die amtliche Begründung, in nächster Nähe genug Moscheen, in denen die Gläubigen ihre Gebetspflichten erfüllen könnten. Die Anordnung des Präsidenten war kaum Âheraus, da widersprach auch schon der evangelische Bischof von Berlin. Die Schliessung sei verfassungswidrig, sie verstosse gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit. Die stehe allen Glaubensgemeinschaften zu, also auch dem Islam.
Das ist eine kuriose Behauptung, vor allem aus dem Munde eines kirchlichen WürdenÂträgers. Sie unterschlägt, dass die Religionsfreiheit eine ab ...