Darf eine 15-Jährige mit einem dreissig Jahre älteren Mann eine inÂtime Beziehung Âhaben? Ja, entschied das OberlandesÂgericht in Brandenburg, denn andernfalls sei das Kindswohl gefährdet. Wie Spiegel online Âberichtete, lehnte das Gericht die von den ÂEltern geforderte Kontaktsperre zwischen Âihrer Tochter und deren 45-jährigem Geliebten ab, weil der Wille des Kindes in diesem Fall nicht übergangen werden könne. Denn das Mädchen habe seinen Wunsch, diese ÂLiebe weiterzuleben, zielÂorientiert und stabil geÂäussert. Das Urteil löst vermutlich bei Eltern, deren Kinder bereits aus dem Haus sind, den gleichen Reflex von Erleichterung aus wie bei kinderlosen Menschen: Gott sei d ...