In Deutschland entschied 2003 das Landgericht Bielefeld: Wenn die Temperaturen in einem Büro über 26 Grad ansteigen, muss nicht mehr weitergearbeitet werden. Arbeitsmedizinisch sei dies nicht zu verantworten. Und deshalb müssten Vermieter und Arbeitgeber das Notwendige unternehmen, um die Büroräume zu kühlen. Logo, wo doch schon bald jedes Mittelklasse-Auto über eine effiziente Klimaanlage verfügt. In der Schweiz erklärt der neue Direktor der Nationalbank voller Stolz, er arbeite im Sommer in seinem Büro bei plus 40 Grad Celsius. Schlicht und einfach, weil man die historischen Gebäude der Nationalbank nicht kühlen dürfe oder könne. So wenig haustechnische Innovation an den Scha ...