Letzte Woche berichteten wir in diesem Blatt kritisch über ein sehr amerikafreundliches Urteil des Lausanner Bundesgerichts in einem Fall rückwirkender Gruppenanfragen durch die US-Steuerbehörden. Die Lausanner stützten sich bei ihrer Auslegung einerseits auf den UBS-Vertrag zwischen der Schweiz und den USA von 2009. Aus unserer Sicht noch fragwürdiger allerdings war anderseits der Rückgriff auf das schweizerisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen von 1996, in das die Bundesrichter höchst abenteuerlich hineinlasen, es erlaube Gruppenanfragen bei Steuerdelikten. Faktisch wird durch diesen Bundesgerichtsentscheid das schweizerische Bankkundengeheimnis rückwirkend bis 1996 ausg ...