Die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind von den Betreibern zu tragen. Dafür leisten sie jährliche Beiträge an den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Dies ist eine richtige Lösung, weil so nicht die Konsumenten oder Steuerzahler nach dem Abschalten zur Kasse gebeten werden, sondern die Konsumenten, verteilt über die Betriebszeit. Das angesammelte Fondskapital beträgt aktuell knapp fünf Milliarden Franken. Die Fondsbeiträge werden gemäss dem Verursacherprinzip auf die Konsumenten überwälzt und machen im langjährigen Mittel 0,8 bis 0,9 Rappen pro Kilowattstunde aus.
Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Mittel ni ...