Am Dienstag hat die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) an ihrer Jahrespressekonferenz dargelegt, welche Schwerpunkte sie setzt und welch «grosse Tragweite» dabei das Bundesgerichtsurteil im Fall Elmex habe.
Im Juni 2016 hatte das Bundesgericht den Kurs der Weko im Prinzip bestätigt und entschieden, dass die Firma Gaba bei der Zahnpasta Elmex Parallelimporte zulassen müsse. Gaba muss also Schweizer Händlern im Ausland Elmex-Tuben verkaufen, die dann hier in den Verkauf kommen. Ursprünglich hatte ÂGaba den Vertrieb so gestaltet, dass Schweizer Käufer nur von einem speziellen Kanal bedient wurden, was höhere Verkaufspreise Âbedeutete.
Die Weko sieht sich nun darin bestätig ...