Die Personenfreizügigkeit war für die Schweizer Lufthansa-Piloten eine gute Nachricht. Endlich brauchten sie keine deutsche Arbeitsgenehmigung mehr. Viele Schweizer Piloten verlegten ihren Wohnsitz in die Schweiz, wo ihre Familien leben, und behielten am Lufthansa-Sitz in Frankfurt lediglich ein sogenanntes Stand-by-Zimmer, um sich nach Interkontinentalflügen auszuruhen. Ihr Einkommen versteuerten sie fortan zu Hause.
Was zunächst eine Verbesserung mit sich brachte, entwickelte sich danach zu einem Albtraum. Der Grund: Den deutschen Steuerbehörden sind das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Personenfreizügigkeit egal, wenn es darum geht, die Kassen des Staates zu füllen.
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