Der Mann war Lokalpolitiker im Baselbiet, seine Tochter hatte ihn beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Er versuchte alles, um seine Unschuld zu beweisen, liess sich gar von einem Lügendetektor testen. Er wurde freigesprochen, nicht wegen des Resultates, sondern weil die Aussagen der Tochter widersprüchlich waren. Lügendetektoren nennt man die Polygraphen, die Veränderungen in Atmung, Puls und Schweissabsonderung anzeigen, wenn jemand Antwort auf eine Frage gibt. In der Schweiz, so ein Bundesgerichtsentscheid von 1998, sind sie nicht unzulässig, gelten aber nicht als Beweismittel und dürfen bei Ermittlungen nicht eingesetzt werden. Auch in den USA sind sie umstritten. Einzig in New M ...