Dass Bürger sich mit dicken Eingaben an die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte wenden und erwarten, dass vermutete Missstände behoben und mögliche Machenschaften enthüllt werden, kommt häufig vor, mehrere dutzend Mal pro Jahr. Behandelt und abschliessend erledigt werden diese Briefe in der Regel mit einem standardisierten höflichen Antwortschreiben.
Dass die Gesuchsteller neben der Beschreibung ihres Anliegens gleich den Kreis von Leuten benennen, die allein die Abklärungen vornehmen dürfen, dass sie auch das genaue Ziel der Arbeit definieren und das geforderte Resultat schon mit ihrem Antrag öffentlich machen, ist weniger üblich. Solcher Druck macht P ...