Der ideale Richter ist unparteiisch, unbestechlich, fachlich qualifiziert. Das Schweizer System zeichnet sich durch drei Eigenheiten aus, die auf den ersten Blick in einem diametralen Widerspruch dazu stehen: Die Richter werden von den Parteien portiert, sie müssen dafür eine Abgabe entrichten, eine fachliche Eignung ist nirgends festgeschrieben.
Die Justizinitiative, über die am 28. November abgestimmt wird, will diesen Widerspruch auf Ebene des Bundesgerichts eliminieren: Die Richter werden per Los auf Lebzeiten ernannt, Experten bestimmen allein aufgrund der beruflichen Qualifikation über die Zulassung zum Auswahlverfahren. Die Parteien sind damit raus, sie kassieren auch ...