Nein, der Nationalrat will nichts von der Selbstbestimmungsinitiative der SVP wissen. Das Begehren verlangt – wie dies verschiedene europäische Rechtsordnungen in ähnlicher Weise tun – den Vorrang der Verfassung vor widersprechendem Völkerrecht. Die vorberatende Nationalratskommission machte mit dem Volksbegehren in einer Stunde und vierzig Minuten kurzen Prozess, und auch die bisherige Debatte im Plenum, die nächste Woche weitergeführt werden soll, dürfte nicht als staatspolitische Sternstunde in die Annalen des Parlaments eingehen. Wer sich die Diskussion in der Grossen Kammer anhörte, erhielt mitunter den Eindruck, die Initiative fordere nich ...