Das Bundesgericht fällte im Jahr 2003 ein umstrittenes Urteil: Es wandte sich gegen Einbürgerungen an der Urne und forderte ein zwingendes Rekursrecht. Was ist davon zu halten?
Ich halte dieses Urteil des Bundesgerichtes für verfassungswidrig. Das Gericht masste sich Kompetenzen an, die es nicht hat. Änderungen der Verfassung sind in der Schweiz vom Verfassungsgeber zu treffen, also von Volk und Ständen, und nicht von der Justiz. Im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Bundesverfassung war keine Rede von der Bürgerrechtsgesetzgebung. Der ordentliche Weg hätte aber über die Revision der Verfassung beschritten werden müssen.
Ist das Anliegen der Volksinitiative für demokratische E ...