Bis 2003 wurden Einbürgerungen in der Schweiz demokratisch gehandhabt. Das Volk oder seine Vertreter hatten das Recht, ja oder nein zu sagen, wenn es darum ging, das Bürgerrecht zu vergeben. Wie in alten Republiken üblich, war die Aufnahme von Neubürgern ein politischer Akt. Man traute es den Leuten zu, sich ein vernünftiges Urteil darüber zu bilden, wem sie das Recht übertragen wollten, an der politischen Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken. Die Schweiz funktionierte wie die traditionsreiche US-Eliteuniversität Harvard, wo Studenten, selbst wenn sie alle formalen Aufnahmekriterien erfüllen, vor einem ausgewählten Gremium bestehen müssen, um an dieser Uni studieren zu dürfe ...