Mehr als hundert Jahre ist es her, seit Eugen Huber, der Schöpfer des schweizerischen Zivilgesetzbuchs, das Erbrecht entworfen hat. Kann ein so altes Gesetz, das bis anhin nur sehr sparsam geändert wurde, noch gut sein? Nein, findet der Bundesrat. Er hat letztes Jahr eine Grossreform des Erbrechts verabschiedet, um «den stark veränderten Lebensrealitäten und Familienformen» Rechnung zu tragen. Viele Menschen «leben in Patchwork-Familien, in faktischen Lebenspartnerschaften mit gemeinsamen Kindern oder in Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern», weiss der Bundesrat. Und da das Leben so modern und vielfältig geworden ist, b ...