Der Fall mutet kurios an, man könnte geneigt sein, ihn unter der Rubrik «Nachrichten aus Absurdistan» abzutun, wenn es dabei nicht um durchaus ernstzunehmende Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats ginge: Die Tat einer «unbekannten Täterschaft» soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, am 4. Dezember 2024 um «ca. 17:41 Uhr» ereignet haben. Der «Tatbestand»: «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» gemäss Art. 261 bis Abs. 4 StGB («Rassendiskriminierung»). Tatverdächtig ist ein Leser, der auf der Weltwoche-Website einen Kommentar hinterliess zum Artikel «Zuerst ‹Victoria’s Secret›-Engel, nun ‹Model des Jahres›: ...