Der Schutz der Privatsphäre wird immer mehr durchlöchert. Aufgabe der Justiz ist es, diese Tendenz in Schranken zu halten. Ein Musterbeispiel für diese Problematik ist die Frage, ob und inwieweit der Einsatz von versteckten ÂKameras im Rahmen von journalistischen ÂRecherchen und später die Ausstrahlung der gemachten Aufnahmen und der vertraulichen Gespräche im Rahmen einer Fernsehsendung zulässig sind. Das Bundesgericht vertritt dazu im Einklang mit dem Zürcher Obergericht Âeine zurückhaltende Position. Sie ist getragen von einem Verständnis für die Privatsphäre und verdient Beifall. Und sie beruht auch auf der ÂErkenntnis, dass, wenn schon das Ausspionieren der Privatsphäre ...