Die Bundesrichter Bernard Abrecht (Präsident, SP), Sonja Koch (SVP) und Yann-Eric Hofmann (Mitte) haben folgendes Urteil gefällt: Ein schwerkrimineller Somalier wird entgegen dem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts nicht des Landes verwiesen. Trotz versuchter vorsätzlicher Tötung und Raufhandels. Sechs Mal hat er sein Opfer mit einer sechs Zentimeter langen Klinge in Rücken und Nacken gestochen. Dennoch darf der Somalier bleiben. Obwohl von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Obwohl er hier keinerlei Verwandte hat. Obwohl er nachweislich eine obligatorische «Katalogtat» für einen Landesverweis im Sinne des Strafgesetzbuches beging.
Der Messerstecher au ...