Die Volksinitiative, eingeführt 1891, ist ein dynamisches Volksrecht, im Unterschied zum Referendum mit dessen bremsender ÂVetofunktion. Sie hat in den über 120 Jahren ihres Bestehens eine immense Bedeutung Âerlangt. So erfolgte 1918 der grundlegende Wechsel vom Majorz zum Proporz für die ÂNationalratswahlen aufgrund einer VolksinÂitiative. Bedeutsam ist die Ventilfunktion der VolksÂinitiative – das Volk kann mit der Annahme einer Initiative seinen Unmut über von der Classe politique ignorierte Zustände zum Ausdruck bringen, wie wir dies etwa beim Minarettverbot gesehen haben.
Volksinitiativen entstehen ausserhalb der Beratungskultur des Parlaments und ohne Mithilfe der fachlich ...