Die Schweiz kennt das Initiativrecht seit 1891. Inzwischen wurde hierzulande über 208 Volksinitiativen abgestimmt, wobei lediglich 22 – oder 10,6 Prozent – Gnade vor Volk und Ständen fanden. Der Liberale Alfred Escher hielt die Mitbestimmungsrechte des Volkes in Sachfragen für ebenso verfehlt wie das ÂUnfehl-barkeitsdogma des Papstes. Demgegenüber widersprach Gottfried Keller den SystemaÂtikern und Stilisten, die sich vor direkt-demokratischen Eingriffen fürchteten: «Uns scheinen jene Verfassungen am schönsten zu sein, in welchen, ohne Rücksicht auf Stil und Symmetrie, ein Konkretum, ein errungenes Recht neben dem andern liegt, wie die harten, glänzenden Körner im Granit, wel ...