Der Missstand ist von ewiger Aktualität: Wohnen die Kinder nach der Scheidung bei der Mutter, ist der Vater auf das Wohlwollen seiner Ex-Frau angewiesen. Unter Umständen sieht er seine Kinder jahrelang nicht mehr. Ohne dass er sich etwas hätte zuschulden kommen lassen. Selbst wenn er die Alimente pünktlich bezahlt, das gemeinsame Heim freiwillig verlassen hat und per Gerichtsbeschluss Anrecht darauf hätte, kann ihm die Frau das Besuchsrecht verweigern, ohne ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen.
Eine Gesetzesreform hätte das ändern und beide Elternteile hätten das Sorgerecht erhalten sollen. Jahrelang hatten Männerorganisationen dafür gekämpft.
Dann trat Simonetta Sommaru ...