Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Anfang Dezember ein Urteil zu einem Schweizer Fall gefällt, das bemerkenswert ist. Ein Spanier hatte sich in Strassburg über die Schweiz beschwert, weil ihn die hiesige Justiz des Landes verwiesen hatte. Der Mann hatte seine elfjährige Nichte sexuell bedrängt und wurde deswegen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer fünfjährigen Landesverweisung verurteilt. Der Vierzigjährige, langjähriger Sozialhilfebezüger und auch sonst nicht gerade ein Integrationsvorbild, ist in der Schweiz geboren und hat sein ganzes Leben hier verbracht. In Spanien verfügt e ...