Da Gerichtsverhandlungen – Popkonzerten ähnlich – grundsätzlich später beginnen als angekündigt, man aber trotzdem pünktlich sein muss, weil das der Anstand gebietet und der Weibel einen auf keinen Fall nachher noch hereinlässt, wenn eine Gerichtsverhandlung einmal doch wie vorgesehen beginnen sollte, hat man immer viel Zeit, mit der im Foyer versammelten Gruppe ein heimliches Quiz zu veranstalten. Ziel ist, durch blosses Beobachten herauszufinden, wer Angeklagter, wer Klägerin oder Geschädigter ist, wer wen verteidigt und wer bloss Zuschauer oder Angehörige ist. Die Auflösung erfolgt, sobald der Weibel die Tür des Gerichtssals öffnet und sich alle auf ihre Plätze begeben.
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