Marianne Thyssen, belgische EU-ÂKom-missarin für Beschäftigung und Soziales, sorgt für Furore: Sie möchte die ArbeitsÂlosenunterstützung bei Grenzgängern anÂpassen. Bislang bemisst die Arbeitslosenver-sicherung (ALV) am Wohnort die Leistungen nach den dortigen Ansätzen. Dabei erhält sie von der Arbeitslosenversicherung jener Örtlichkeit, an der der Versicherte zuletzt gearbeitet hat, die tatsächlichen Kosten während der ersten drei bis fünf Monate rückvergütet.
Geht es nach dem Willen von Thyssen, so soll in Zukunft die Beschäftigungsdauer im Land der Erwerbstätigkeit massgeblich sein: Wer als Grenzgänger weniger als zwölf Monate in der Fremde tätig war, erhält am Wohn ...