Sie wollen sich an Ihrem oder Ihrer Ex rächen, mit dem oder der sie ein Kind gezeugt haben, um das Sie sich aber nicht kümmern, weil Sie freiwillig irgendwo anders leben, zum Beispiel auf Bora Bora? Wenn Sie mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet waren, dann haben Sie Glück: Sie gehen einfach zur Kindes- und ErwachsenenschutzÂbehörde (KESB).
Sie müssen sich dafür nicht einmal in die Schweiz bewegen, Sie können bequem auf ÂBora Bora bleiben und weiterhin Ihren Hobbys frönen. Alles, was Sie brauchen, ist Geld für Âeinen Anwalt, der die Behörde mit Anträgen zuschüttet, vom Antrag auf Urlaub bis hin zum Antrag auf Erziehungsbeistand. Damit machen Sie Ihrem Ex- ...